An dieses Regelwerk halten wir uns

Der Verhaltenskodex legt unsere Verhaltensgrundsätze und -standards fest, die für uns als Unternehmen und für alle unsere Mitarbeiter gelten. Auf der Grundlage unserer Unternehmenswerte sowie der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingen stellt der Kodex sicher, dass wir uns stets rechtlich korrekt sowie ethisch und sozial verantwortungsvoll verhalten.

1. Einleitung

Die VETTER-Geschäftsleitung unterstützt die strategische Initiative des Globalen Pakts der Vereinten Nationen für nachhaltige Geschäftspraktiken und damit die allgemeinen Grundsätze in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. VETTER erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie ihr Verhalten neben den Grundsätzen des VETTER-Leitbildes ebenso an ethischen und rechtlichen Standards zur Wahrnehmung von Aufgaben im Tagesgeschäft ausrichten.

 

2. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

VETTER-Mitarbeiter sind zur vollständigen Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze verpflichtet. Dazu gehören u. a. Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Wettbewerb, Ausfuhrkontrolle, Besteuerung, Sicherheit, Bestechungsbekämpfung, rechtswidrige Zahlungen und Korruption, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz sowie Anerkennung und Schutz von Unternehmensvermögenswerten, insbesondere, aber nicht nur, Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten und anderen Formen des geistigen Eigentums.

 

3. Rechte des geistigen Eigentums und Vertraulichkeit

VETTER-Mitarbeiter respektieren und schützen die Rechte des geistigen Eigentums und die Geschäftsgeheimnisse von VETTER sowie von Kunden und Lieferanten (Dritten), zu denen sie im Laufe der Geschäftsbeziehung eventuell Zugang haben oder diese anderweitig im Laufe der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen. Außerdem schützen die VETTER-Mitarbeiter die vertraulichen Informationen Dritter vor unberechtigtem Zugriff und unberechtigter Nutzung und verwenden diese Informationen ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit.

 

4. Menschenrechte

VETTER stellt sicher, dass sie alle Mitarbeiter fair und gerecht behandeln und dass alle Mitarbeiter über einen Arbeitsvertrag verfügen. Die Arbeitszeiten entsprechen den lokalen Gesetzen und müssen eingehalten werden. Die an die Mitarbeiter zu zahlende Vergütung entspricht den geltenden Lohngesetzen.

VETTER stellt sicher, dass niemals Kinder- oder Zwangsarbeit eingesetzt wird. Gemäß Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation beschäftigt VETTER niemals Kinder, die jünger als 15 Jahre alt sind.

VETTER duldet keine Diskriminierung von Mitarbeitern auf der Grundlage der Rasse, der Religion, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, des Familienstandes, der nationalen Herkunft, der sexuellen Orientierung, der Staatsangehörigkeit oder der Behinderung (wenn der Arbeitnehmer für die Erfüllung der wesentlichen Funktionen des Arbeitsplatzes mit oder ohne angemessene Anpassungen qualifiziert ist) oder einer anderen gesetzlich verbotenen Grundlage bei der Beschaffung, Einstellung, Vermittlung oder Beförderung von Personal oder einer anderen Beschäftigungsbedingung. VETTER stellt sicher, dass alle Mitarbeiter gleiche Chancen und gleiche Behandlung basierend auf ihren Leistungen erhalten.

VETTER duldet keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und keine anderweitigen diskriminierenden Belästigungen, Drohungen, Einschüchterungen und Mobbing am Arbeitsplatz.

 

5. Umwelt

VETTER agiert umweltbewusst mit dem Bestreben, Emissionen und Abfälle aller Art in seinem Geschäftsbetrieb zu vermeiden bzw. zu verringern. VETTER beobachtet, kontrolliert und minimiert die Umweltauswirkungen seiner Betriebe und behandelt Abwasser, Emissionen und feste Abfallstoffe, die durch den Geschäftsbetrieb erzeugt werden, ordnungsgemäß. VETTER hält alle geltenden Umweltvorschriften ein und befolgt die geltenden Chemikaliengesetze.

6. Arbeitsschutz

VETTER stellt sicher, dass alle Mitarbeiter über eine sichere Arbeitsumgebung verfügen. Dazu werden mittels Risikobeurteilung an Arbeitsplätzen potenzielle Sicherheitsgefahren identifiziert und durch präventive Wartung sowie sichere Arbeitsverfahren weitestgehend minimiert. Darüber hinaus werden Notfallsituationen und Notfallereignisse ermittelt, um ihre Auswirkungen durch Umsetzung von Notfallplänen und Notfallverfahren zu minimieren. Der Konsum von Drogen, Alkohol und Substanzen, die eine berauschende oder bewusstseinsbeeinträchtigende Wirkung haben, ist am Arbeitsplatz strikt untersagt.

 

7. Datenschutz

Der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) hat in der hochtechnisierten Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen, da diese Daten sehr einfach unbegrenzt gespeichert und vervielfältigt werden können. Die Mitarbeiter haben daher in Bezug auf personenbezogene Daten von Mitarbeitern, ebenso wie von Externen, einschlägige Gesetze und betriebliche Vorschriften zu beachten. Personenbezogene Daten natürlicher Personen dürfen nur entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Vorgaben erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Im Zweifelsfall ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte einzuschalten.

 

8. Korruption

VETTER-Mitarbeiter stellen sicher, dass die Geschäftspraktiken frei von Korruption aller Art, einschließlich Erpressung und Bestechung, sind. Sie dürfen Amtsträgern keine Geschenke oder Bewirtungs- oder Unterhaltungsangebote gewähren, außer in Fällen, in denen dies nach geltendem Recht erlaubt ist.

VETTER-Mitarbeiter dürfen Kunden keine Geschenke, Bewirtung oder Unterhaltung oder Zahlung von Aufwendungen anbieten, die angemessene und übliche Standards der Gastfreundschaft übersteigen oder die die Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung zum Ziel haben oder den Anschein der Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung erwecken. VETTER legt Betragsgrenzen für den Wert von Geschenken und Bewirtungs- oder Unterhaltungsangeboten fest, die generell für angemessen gehalten werden. Bargeld oder etwas Entsprechendes, wie eine Geschenkkarte, darf nicht angeboten werden.

Gleiches gilt für VETTER-Mitarbeiter, die von Lieferanten entsprechende Geschenke entgegennehmen. Die Annahme von Geld oder anderen geldwerten Vorteilen von Dritten, wie Darlehen, Provisionen, etc., ist untersagt.

Den Mitarbeitern entstehende Reise- und Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweils gültigen Reisekostenrichtlinie vom Arbeitgeber ersetzt. Flüge und Hotels sollen möglichst vor Reiseantritt über den Arbeitgeber gebucht werden. Abweichungen hiervon (z.B. höhere Hotelkosten; Übernahme durch Dritte im Rahmen einer Großveranstaltung, etc.) sind nur in Abstimmung mit dem direkten Vorgesetzten möglich.

 

9. Interessenskonflikte

Interessenkonflikte entstehen immer dann, wenn bei einer geschäftlichen Entscheidung eigene persönliche Interessen oder solche von nahestehenden oder befreundeten Personen betroffen sind. Bei Verdacht eines Interessenkonflikts ist der Vorgesetzte zu informieren.

 

10. Durchsetzung und Prüfung

VETTER kontrolliert die Einhaltung dieses Verhaltenskodex und der geltenden Gesetze und Vorschriften laufend. Die VETTER Unternehmensleitung missbilligt Gesetzesverstöße ihrer Mitarbeiter und ahndet diese im Rahmen der anwendbaren Gesetze und der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können dem jeweiligen Vorgesetzten oder der Personalabteilung gemeldet werden.

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