Verhaltenskodex
An dieses Regelwerk halten wir uns
Der Verhaltenskodex legt die VETTER-Verhaltensgrundsätze und -standards fest, die für das Unternehmen und für alle seine Mitarbeitenden gelten. Auf der Grundlage der Unternehmenswerte sowie der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingen stellt der Kodex sicher, dass sich VETTER stets rechtlich korrekt sowie ethisch und sozial verantwortungsvoll verhält
1. Einleitung
Die VETTER-Geschäftsleitung unterstützt die strategische Initiative des Globalen Pakts der Vereinten Nationen für nachhaltige Geschäftspraktiken, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und damit die allgemeinen Grundsätze in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. VETTER erwartet von seinen Mitarbeitenden, dass sie ihr Verhalten neben den Grundsätzen des VETTER-Leitbildes ebenso an ethischen und rechtlichen Standards zur Wahrnehmung von Aufgaben im Tagesgeschäft ausrichten.
2. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
VETTER-Mitarbeitende sind zur vollständigen Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze verpflichtet. Dazu gehören u. a. Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Wettbewerb, Ausfuhrkontrolle, Besteuerung, Sicherheit, Bestechungsbekämpfung, rechtswidrige Zahlungen und Korruption, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz sowie Anerkennung und Schutz von Unternehmensvermögenswerten, insbesondere, aber nicht nur, Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten und anderen Formen des geistigen Eigentums.
3. Rechte des geistigen Eigentums und Vertraulichkeit
VETTER-Mitarbeitende respektieren und schützen die Rechte des geistigen Eigentums und die Geschäftsgeheimnisse von VETTER sowie von Kunden und Lieferanten (Dritten), zu denen sie im Laufe der Geschäftsbeziehung eventuell Zugang haben oder von denen sie anderweitig im Laufe der Geschäftsbeziehung erfahren. Außerdem schützen die VETTER-Mitarbeitenden die vertraulichen Informationen Dritter vor unberechtigtem Zugriff und unberechtigter Nutzung und verwenden diese Informationen ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit.
4. Menschenrechte
VETTER achtet und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und respektiert die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird geschützt.
VETTER stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden fair und gerecht behandelt werden und dass alle Mitarbeitenden über einen Arbeitsvertrag verfügen. Die Arbeitszeiten entsprechen den lokalen Gesetzen und müssen eingehalten werden. Die an die Mitarbeitenden zu zahlende Vergütung entspricht den geltenden Lohngesetzen bzw. geltenden Tarifverträgen.
VETTER stellt sicher, dass niemals Kinder- oder Zwangsarbeit eingesetzt wird. Gemäß Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation beschäftigt VETTER niemals Kinder, die jünger als 15 Jahre alt sind.
VETTER duldet keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und keine anderweitigen diskriminierenden Belästigungen, Drohungen, Einschüchterungen und Mobbing am Arbeitsplatz.
VETTER duldet keine Diskriminierung von Mitarbeitenden auf der Grundlage der Rasse, der Religion, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, des Familienstandes, der nationalen Herkunft, der sexuellen Orientierung, der Staatsangehörigkeit oder der Behinderung oder einer anderen gesetzlich verbotenen Grundlage bei der Beschaffung, Einstellung, Vermittlung oder Beförderung von Personal oder einer anderen Beschäftigungsbedingung. VETTER stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden gleiche Chancen und gleiche Behandlung basierend auf ihren Leistungen erhalten.
VETTER respektiert das Recht der Mitarbeitenden auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit.
5. Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsschutz
VETTER stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden über eine sichere Arbeitsumgebung verfügen. Dazu werden mittels Risikobeurteilung an Arbeitsplätzen potenzielle Sicherheitsgefahren identifiziert und durch präventive Wartung sowie sichere Arbeitsverfahren weitestgehend minimiert. VETTER sorgt für geeignete Arbeitsplatzgestaltung, implementiert Sicherheitsvorschriften und stellt geeignete persönliche Schutzausrüstung bereit. Darüber hinaus werden Notfallsituationen und Notfallereignisse ermittelt, um ihre Auswirkungen durch Umsetzung von Notfallplänen und Notfallverfahren zu minimieren. Der Konsum von Drogen, Alkohol und Substanzen, die eine berauschende oder bewusstseinsbeeinträchtigende Wirkung haben, ist am Arbeitsplatz strikt untersagt.
6. Umwelt
VETTER agiert umweltbewusst mit dem Bestreben, Emissionen und Abfälle aller Art in seinem Geschäftsbetrieb zu vermeiden bzw. zu verringern. VETTER beobachtet, kontrolliert und minimiert die Umweltauswirkungen seiner Betriebe und behandelt Abwasser, Emissionen und feste Abfallstoffe, die durch den Geschäftsbetrieb erzeugt werden, ordnungsgemäß. VETTER hält alle geltenden Umweltvorschriften ein und befolgt die geltenden Chemikaliengesetze.
7. Umgang mit Konfliktmaterialien
VETTER ergreift mit der erforderlichen Sorgfalt Maßnahmen, um in seinen Produkten die Verwendung von Konfliktmaterialien zu vermeiden, um so Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder Ähnlichem vorzubeugen.
8. Korruption
VETTER-Mitarbeitende stellen sicher, dass die Geschäftspraktiken frei von Korruption aller Art, einschließlich Erpressung und Bestechung, sind. Sie dürfen Amtsträgern keine Geschenke oder Bewirtungs- oder Unterhaltungsangebote gewähren, außer in Fällen, in denen dies nach geltendem Recht erlaubt ist.
VETTER-Mitarbeitende dürfen Kunden keine Geschenke, Bewirtung oder Unterhaltung oder Zahlung von Aufwendungen anbieten, die angemessene und übliche Standards der Gastfreundschaft übersteigen oder die die Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung zum Ziel haben oder den Anschein der Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung erwecken. Bargeld oder etwas Entsprechendes, wie eine Geschenkkarte, darf nicht angeboten werden.
Gleiches gilt für VETTER-Mitarbeitende, die von Lieferanten entsprechende Geschenke entgegennehmen. Die Annahme von Geld oder anderen geldwerten Vorteilen von Dritten, wie Darlehen, Provisionen, etc., ist untersagt.
Den Mitarbeitenden entstehende Reise- und Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweils gültigen Reisekostenrichtlinie vom Arbeitgeber ersetzt. Flüge und Hotels sollen möglichst vor Reiseantritt über den Arbeitgeber gebucht werden. Abweichungen hiervon (z.B. höhere Hotelkosten; Übernahme durch Dritte im Rahmen einer Großveranstaltung, etc.) sind nur in Abstimmung mit dem direkten Vorgesetzten möglich.
9. Interessenskonflikte
Interessenkonflikte entstehen immer dann, wenn bei einer geschäftlichen Entscheidung eigene persönliche Interessen oder solche von nahestehenden oder befreundeten Personen betroffen sind. Bei Verdacht eines Interessenkonflikts ist der Vorgesetzte zu informieren.
10. Fairer Wettbewerb
VETTER handelt in Übereinstimmung mit dem nationalen und internationalen Wettbewerbs- und Kartellrecht und beteiligt sich nicht an Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten oder Kunden-, Markt- sowie Angebotsabsprachen.
11. Geldwäscheprävention
Geldwäsche bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. VETTER kommt seiner gesetzlichen Pflicht zur Geldwäscheprävention nach und beteiligt sich nicht an Transaktionen, die der Verschleierung bzw. Integration von kriminellen oder illegal erworbenen Vermögenswerten dienen.
12. Datenschutz
VETTER verarbeitet, speichert und schützt personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen. So werden personenbezogene Daten vertraulich, nur für rechtmäßige, zuvor festgelegte Zwecke und in transparenter Weise erhoben. VETTER verarbeitet personenbezogene Daten nur, wenn sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen Verlust, Veränderung und unerlaubte Verwendung oder Offenlegung geschützt sind. Im Zweifelsfall ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte einzuschalten.
13. Internationaler Handel
VETTER verpflichtet sich, alle nationalen und internationalen Handelssanktionen und -Embargos sowie sämtliche für die Ausfuhrkontrolle erforderlichen Rechtsnormen – insbesondere Genehmigungserfordernisse und Ausfuhrverbote – im Rahmen der Verbringung und Ausfuhr der Produkte einzuhalten.
14. Lieferkette
VETTER erwartet von seinen Lieferanten, die Grundsätze des Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten. Zudem werden Lieferanten aufgefordert, die Inhalte des Verhaltenskodex auch in ihren Lieferketten durchzusetzen. VETTER behält sich vor, die Anwendung des Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten systematisch sowie anlassbezogen zu prüfen. Dies kann in Form von Fragebögen, Bewertungen oder Audits erfolgen.
15. Durchsetzung und Prüfung
VETTER kontrolliert die Einhaltung dieses Verhaltenskodex und der geltenden Gesetze und Vorschriften laufend. Die VETTER Unternehmensleitung missbilligt Gesetzesverstöße ihrer Mitarbeitenden und ahndet diese im Rahmen der anwendbaren Gesetze und der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können dem jeweiligen Vorgesetzten oder der Personalabteilung gemeldet werden.
16. Hinweise auf Verstöße
VETTER bietet seinen Mitarbeitenden Zugang zu einem geschützten Mechanismus, um mögliche Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodex vertraulich melden zu können.